Es ließ mich schon ein wenig zweifeln, was ich in der Online-Ausgabe der ZEIT lesen durfte:
Scharfe Kritik an Thierse kam auch von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU). “Herr Thierse sollte sich ernsthaft fragen, wem er mit seiner Sitzblockade geschadet hat – den Neonazis oder unserer demokratischen Rechtsordnung?”, sagte die Familienministerin zu Bild.de. “Wie sollen wir Jugendlichen unsere Demokratie erklären, wenn sich selbst ein Bundestagsvizepräsident über das Grundgesetz hinwegsetzt?”, sagte Schröder weiter.
Natürlich geht es um Thierses jüngste Demonstration von Zivilcourage, die vielleicht etwas zu couragiert betrieben wurde. Sachverhalt: Ein Vizepräsident des Deutschen Bundestages sitzt friedlich auf einer Straße, über die ein paar Verfassungsfeinde (ja, ich persönlich bin der Meinung, dass sich die Ideologie der Neonazis nicht mit der Verfassung vereinbaren lassen) ziehen wollen. Da es eine angemeldete Demonstration ist, sind Polizisten zum Schutz derselben eingeteilt, diese fordern ihn auf zu gehen, helfen ihm hoch (man kann es auch als notwendigen Nachdruck ihrer Forderung bezeichnen, ich war nicht dabei) und nach einem kurzen (offenbar ebenfalls friedlichen) Gespräch entfernt sich Thierse. Abgesehen davon, dass die Gewerkschaft der Polizei vollmundig Thierses Rücktritt forderte (an dieser Stelle möchte ich nun unterhalb der Gürtellinie polemisieren und daran erinnern, dass die Gewerkschaft der Polizei Nummernschilder für Polizisten ablehnt und damit Straftäter in den eigenen Reihen deckt und mich darauf folgend fragen, mit welchem Recht die Gewerkschaft der Polizei ein völlig friedliches, gewaltloses Verhalten auf einer Demonstration als “unwürdig” bezeichnen kann), ist eigentlich weiter nichts passiert.
Nun ist freilich richtig, dass sich Herr Thierse de iure spätestens nach der dritten entsprechenden Aufforderung seitens der Polizei von seinem Platz hätte entfernen müssen. Nachzulesen ist das ganze (zumindest geltend für Berlin) im Versammlungsgesetz des Bundes (Gesetz über Versammlungen und Aufzüge), ich schrieb gestern darüber. Und unter diesem Gesichtspunkt kann ich auch nicht gänzlich gutheißen, was sich Herr Thierse da geleistet hat, auch wenn es mich zu Sympathiebekundungen drängt. Es war gut, aber eben nicht rechtens, was der Mann getan hat. Ob es strafwürdig war, mögen nun Richter entscheiden.
Was es allerdings nicht war, dieses Verhalten, ist schädlich für die Demokratie und unsere demokratische Rechtsordnung oder aber Grundgesetzwidrig. Und genau hier greift die Frau Bundesministerin Köhler ein wenig zu tief in die Populismus-Kiste:
Demokratie lebt von Protest. Protest, wohlgemerkt friedlich und zivilisiert, ist der Kern einer jeden lebendigen Demokratie. Jedweder Prozess gemeinschaftlicher Willensbildung funktioniert nicht ohne, ich würde sogar sagen: nur mit Konfrontation verschiedener Meinungen. Es muss also einem jeden Bürger, der an den politischen Prozessen dieses Landes mitwirken will, möglich sein, seine Meinung zu äußern (erstens) und sie in den Kontext eines Geflechts widerstreitender Meinungen einzuordnen (zweitens). Diese Prinzipien äußern sich nicht nur in der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz, sondern auch in der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz. Grundsätzlich ist also zu dulden, dass jemand eine andere Meinung hat, als man selbst – so schwer das auch manchmal fallen mag.
Demokratie lebt von Kompromissen. Wenn man aber die eigene Meinung akzeptiert wissen will, so folgert daraus im Umkehrschluss, das auch man selbst fremde Meinungen nicht teilen, wohl aber akzeptieren muss. Und so muss auch ein Wolfgang Thierse, der auf der Straße sitzen will, akzeptieren, dass ein paar Neonazis dieselbe mit ihren Springerstiefeln treten, pardon, betreten wollen. Also muss ein Kompromiss geschlossen werden, dass sowohl Herr Thierse sitzen darf, die Nazis aber marschieren. Soweit so gut. Der derzeit geltende Kompromiss, ich schrieb es oben, heißt “Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)”, stammt in der geltenden Fassung aus dem Jahr 1978 und gilt zumindest noch für Berlin fort (im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für dieses Gesetz verändert worden, kurz gefasst dürfen jetzt die Länder eigene [voneinander abweichende] Gesetze erlassen).
Gegen dieses Gesetz hat, so scheint es zumindest (und auch die Staatsanwaltschaft prüft in diese Richtung) Herr Thierse verstoßen. Ein Rechtsbruch ist in einem solchen Falle, gerade von einem (hochrangigen) Parlamentarier, keine schöne Sache. Dann aber gleich den Untergang der westlichen Welt heraufzubeschwören ist ebenso falsch.
Thierses Hinwegsetzung über das Grundgesetz
Hat sich Thierse nun tatsächlich (es wird ja noch geprüft) über die Bestimmungen im Bundesversammlungsgesetz hinweggesetzt, so hat er zweifellos gegen ein Bundesgesetz verstoßen. Wenn man so will, hat er damit (weil formelles und materielles Bundesgesetz) gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Aber gleich gegen das Grundgesetz? Sich still und leise auf einen Platz zu setzen, die Arme vor der Brust zu verschränken und ein Plakat mit “Nazis raus!” (oder so ähnlich) hochzuhalten, ist vielleicht übermäßiger Gebrauch von Meinungs- und Versammlungsfreiheit, aber sicher keine Beeinträchtigung von Schutzrechten anderer. Und auch einen Verstoß gegen grundlegende Prinzipien der Demokratie vermag ich persönlich nicht zu erkennen. Übertreibung also, Frau Köhler.
Schaden für die demokratische Rechtsordnung
Auch hier vermag ich das von der Frau Bundesministerin propagierte Ergebnis nicht zu sehen. Es mag ein Geschmäckle haben, wenn sich ein Parlamentarier über Bestimmungen von Gesetzen hinwegsetzt, aber ich möchte dennoch ganz leise zwei Punkte anklingen lassen: Erstens geht es hier um ein politisches Statement eines Abgeordneten des deutschen Bundestages. Wenn die Staatsanwaltschaft prüft und offenbar Chancen für ein Verfahren sieht, will ich mich mit dem Gedanken an die Straffreiheit für Tätigkeiten in der Funktion als Abgeordneter (liegt ja auf einer politischen Demonstration nicht gänzlich fern) aus dem Grundgesetz garnicht aufhalten, es aber dennoch, der Vollständigkeit halber, ansprechen. Abgeordnete dürfen eben doch ein wenig mehr als der normale Bürger (eben nur in ihrer Funktion als Parlamentarier und das ist gut und richtig). Zum zweiten aber wiegt der Rechtsverstoß des Herrn Thierse (wenn es ihn denn gibt), sicherlich weniger gering als Einflussnahme auf die Politik in Form von Parteispenden, Zahlungen für Einzelgespräche auf Wahlkampfveranstaltungen (nicht wahr, Herr Rüttgers?) oder massiven Eingriffen in die Unabhängigkeit staatlich finanzierten Rundfunks (ich sage nur “Brender”, “Koch” und jüngst “Merkel” und “Bayrischer Rundfunk”).
Den vergleichsweise gering wiegenden (und vor allem in aller Öffentlichkeit vollzogenen, gänzlich kontrollierbaren und nachvollziehbaren) Verstoß eines Parlamentariers, der die Demokratie schützen und vor Demokratiefeinden bewahren wollte, zu Grundgesetzesbruch und Demokratieschädlich aufzublasen, während über sehr viel zweifelhaftere Methoden für den Bürger völlig undurchsichtig Bestimmungen des Grundgesetzes ignoriert werden (ich stütze mich hier auf das Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung, dieses Gesetz war verfassungswidrig; ebenso stütze ich mich auf die Meinung von 35 namhaften Professoren des Staatsrechts, die die Absetzung des ZDF Intendanten Brender durch den hessischen Ministerpräsidenten Koch [zu Recht!] für verfassungswidrig halten), grenzt schon an Verlogenheit.
Mir ist ein Abgeordneter, der sich auf die Straße setzt, wenn Neonazis Menschen- und Demokratiefeindliche Propaganda absondern wollen, tausendmal lieber als einer, der korrupt ist und mich als Bürger belügt und betrügt.