JMStV – Protest!

Dezember 9th, 2010

Ich spare mir die üblichen Durchhalteparolen und kündige schlicht an, dass ich auch (… wenn es nicht wirklich ins Gewicht fällt) an der von der Piratenpartei unterstützten Protestaktion teilnehmen werde: Bis mindestens zum 01.01.11 wird meine Seite zwischen 1700 u. 1800 Uhr nicht erreichbar sein. Ab… heute oder morgen, je nachdem, wann ich die Zeit finde, das softwareseitig umzusetzen.

Blöde Politik. :(

Kommentarfunktion

Dezember 8th, 2010

… wurde für Beiträge, die älter als 30 Tage sind, deaktiviert. Ich hoffe, ich kann dadurch die SPAM-Welle, unter der ich derzeit leide, ein wenig eindämmen.

Autofriedensbruch

Dezember 1st, 2010

Ich hoffe, nach der gestrigen Ankündigung ist dieses Blog noch nicht aus den Readern der ein oder zwei Leser, die ich vielleicht habe, verschwunden, denn:

Eine kleine Meinungsverschiedenheit (nichtkonfrontativer Art) der gestrigen Strafrechtsvorlesung lässt mich nicht los: Das Thema lautete “Hausfriedensbruch” (§ 123 StGB). Die Professorin stellte dabei die Frage, ob ein Auto von der Norm geschützt, genauer: Vom Begriff der “Wohnung” umfasst sei. Für mich war die Sache sehr schnell klar, für sie auch. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass sie der Ansicht ist, das geschützte Rechtsgut der Vorschrift sei nicht das Hausrecht (das als bloßes Recht nicht von Strafvorschriften geschützt werden könne, eine Ansicht, die ich auf den ersten Blick für vertretbar halte, auch wenn ich im Hinblick auf gerade Vermögensdelikte glaube, dass sich da interessante Fragestellungen ergeben könnten), sondern die Privatsphäre komma höchstpersönliche. Es wird also, einfach ausgedrückt, nicht bestraft, dass der Täter in eine Wohnung eindrang oder sich entgegen entsprechender Weisung weiter darin aufhielt und sich somit gegen das (Haus-) Recht des Opfers stellt, sondern, dass er in eine Wohnung eindrang usw. Soweit so gut.

Bei der Frage des Autos sprach ich mich im Brustton der Überzeugung dafür aus, eine Strafbarkeit anzunehmen. Schließlich seien Wohnwagen oder -anhänger unzweifelhaft eine Wohnung (definiert mit “Räumlichkeiten, die bestimmungsgemäß nicht nur vorrübergehend Menschen zur Unterkunft dienen”, daher sind auch z.B. Zelte oder Hotelzimmer eine Wohnung im Sinne dieses Gesetzes) und zum Auto sei kein Unterschied zu machen, denn es sei ebenso als Wohnung nutzbar.

Es überrascht nach der obigen Einleitung wohl wenig, dass Frau Professor anderer Ansicht war. Sie stellte auf das Wort “bestimmungsgemäß” in der Definition ab und behauptete, da ein Auto bestimmungsgemäß nicht der Wohnung diene, könne es keine Wohnung sein. Ich hätte also über die Wortlautgrenze hinaus subsumiert (was einem Schuss ins Knie ziemlich gleich kommt). Unabhängig davon, dass ich einen solchen Vorwurf ungern auf mir sitzen lasse, halte ich diese Ansicht für schlicht falsch.

In der Konsequenz hieße das nämlich Straffreiheit für absolut strafwürdiges Verhalten, wie man am folgenden Beispiel leicht sehen kann:

Der A dringt rechtswidrig in die Wohnung der B ein, durchwühlt deren kompletten Kleiderschrank und verlässt ihre Wohnung wieder (ohne weitere Straftaten wie etwa Diebstahl etc. zu begehen).

Daraufhin öffnet der A das vor der Haustüre der B abgestellte Auto des C, der ansonsten ohne Obdach ist und deshalb in diesem Auto lebt. Zu diesem Zweck hat er einige Decken auf der umgeklappten Rückbank ausgebreitet, die Fenster mit Tüchern blickdicht verhangen, einen Schlafsack und einige Nahrungsvorräte in das Auto verbracht, sowie eine Sporttasche voller Kleidung im Fußraum des Beifahrers deponiert. Diese Sporttasche findet der A, durchsucht sie, verschließt sie wieder (ohne etwas zu entwenden…) und verlässt das Auto.

Strafbarkeit des A gem. § 123 I StGB? Eine Verletzung des persönlichen Geheimbereiches (in diesen Titel will besagte Professorin den in den “Straftaten gegen die Öffentliche Ordnung” verordneten Paragraphen einsortiert wissen) ist wohl unstreitig gegeben. Und im ersten Falle (also zu Lasten der B) wird man einen Hausfriedensbruch schnell bejahen. Im zweiten Falle (also zu Lasten des C) ist dies nach Auffassung meiner Professorin nicht der Fall. Einziger Grund: Irgendjemand hat einmal bestimmt, dass man ein Auto primär zur Fortbewegung nutzen soll (dass man es auch zu anderen Zwecken nutzen kann, muss ich nicht erst ausführen.

Dieser Auffassung liegt schlicht eine falsche Auslegung des Begriffs “bestimmungsgemäß” zu Grunde. Es kann meiner Ansicht nach nicht auf den Hersteller einer Sache abgestellt werden, wie diese im konkreten Fall zu nutzen ist, aber genau auf den konkreten Einzelfall kommt es an: Entscheident ist hier, dass das Auto zur Wohnung bestimmt wurde, nicht, dass es zur Wohnung bestimmt werden könnte oder überhaupt kann. Ich neige dazu, das analog zum Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (bekanntermaßen Art. 13 GG) auszulegen und der dort verwandte Wohnungsbegriff ist weit genug, das Auto einzuschließen. Ebenso wie ein großer Umzugskarton oder ein mit Decken ausgelegter Einkaufswagen, wenn man so weit gehen möchte. Umgekehrt lässt sich das auch zivilrechtlich begründen: Wenn ein Auto in meinem Eigentum steht, darf ich damit (im Rahmen der Gesetze) verfahren, wie ich will. Ich darf, wenn ich möchte (oder dazu gezwungen bin) meine gesamte Privatsphäre in dieses Auto verlagern und Familienfotos in die Motorhaube kleben. Das ist von der Strafrechtsvorschrit auch garnicht tangiert und unabhängig davon habe ich zivilrechtlich natürlich Unterlassungsansprüche gegen Eindringlinge, die besagte Photos betrachten wollen (und dazu unweigerlich die Motorhaube öffnen müssen.

Ich will dafür aber auch Strafrechtsschutz. Denn ich sehe nicht ein, dass meine Privatsphäre nur dann schutzwürdig ist, wenn sie sich innerhalb einer Sache abspielt, die auch zu diesem Zweck gebaut wurde. Denn das ändert an der Privatsphäre und deren Schutzwürdigkeit nichts.

Dicht dank JMStV

November 30th, 2010

Wie auch andernorts zu lesen: In Deutschland noch ein Blog zu betreiben ist ein rechtliches Risiko, das mit ziemlich großen Kosten verbunden sein kann. Ich werde das in Zukunft lassen. Spätestens ab dem 31.12. macht dieses Blog dicht.

Ist so wie so kein großer Verlust, fürchte ich.

Aus der Serie…

September 21st, 2010

… wtf, srsly?

Die Bundeswehr macht im Fernsehen Werbung. Kann mir mal bitte jemand erklären, warum sie jetzt Leute einstellen wollen, wenn sie gleichzeitig ‘mal eben die Hälfte der Stellen streichen wollen?

Aktionsbündnis: Amok gegen Computerspiele

Juli 7th, 2010

Ursprünglich war an dieser Stelle eine Nachlese der Kommentare zu meinem gestrigen Artikel (der zu meiner großen Freude wesentlich beachtlichere Resonanz erfahren hat, als ich mir je träumen lassen hätte) geplant. An deren Stelle tritt nun kurzfristig ein zusätzlicher Kommentar in ähnlicher Sache:

Am 18.06. diesen Jahres, also vor etwa drei Wochen war das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden schon einmal im Berlin, im Gepäck keine stümperhaft (sic!) formulierten Apelle, sondern 100.000 Unterschriften für ein Totalverbot von Großkalibrigen Waffen für Sportschützen. Soweit so gut (auch das sehe ich kritisch, kann aber einen gewissen Sachbezug nicht in Abrede stellen und will dem Bündnis eine legitime Forderung nicht generell verbieten), allerdings fanden sich seit Mai letzten Jahres offenbar auch 85.000 Unterstützer für ein Verbot “von Killerspielen”.

Was ich insgesamt davon halte, habe ich bereits hier und hier ausreichend dargelegt. Konkret auf das Aktionsbündnis bleiben mir nur folgende Punkte zu sagen:

Es ist schlicht untragbar, eine politische Debatte auf Stammtischniveau mit polemischen Kampfbegriffen zu führen. Ich wüsste aus dem Kopf nicht zu sagen, wann ich das letzte Mal einen Ego-Shooter gespielt habe und trotzdem fühle ich mich durch den Begriff “Killerspiele” auch als Gelegenheitsspieler persönlich massiv angegriffen. Es ist das eine, (völlig tatsachenunbezogen) Pseudo-Kausalitäten zum einen und generelle Erhöhung des Agressionspotentials durch Computerspiele zum anderen “einfach mal eben” zu postulieren. Es ist etwas völlig anderes, einem Mitmenschen mit derselben Leichtigkeit einen Mord vorzuwerfen, eines der schlimmsten, wenn nicht gar das schlimmste Verbrechen, das unser Strafgesetzbuch kennt.

Ich will dem Aktionsbündnis ihre Meinung zu Computerspielen nicht verbieten. Sie können sie gerne haben. Meinetwegen können sie sie hegen und pflegen zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit äußern, auf Flugblätter und Transparente schreiben, Politiker nachts anrufen und sie ihnen ins Ohr flöten. Diese Leute können ihre Meinung gerne behalten – ich will sie garnicht haben!

Aber persönliche Beleidigungen dieser Kategorie, einen (völlig unbekannten!) Menschen aus nichtigen Gründen perse als Mörder hinzustellen überschreitet die Grenzen von Höflichkeit, Sitte und Moral bei weitem. Ich verbitte mir das.

Zum zweiten und weitaus sachlicher: Ich könnte das Aktionsbündnis weitaus ernster nehmen, wenn sie ihre Apelle, Pressemitteilungen, mithin ihre gesamte “Rhethorik” ein wenig tatsachenorientierter gestalten würden. Formulierungen wie die von “Killerspielen, die dazu dienen, virtuell Menschen zu ermorden” disqualifizieren sich von selbst. Die allein grammatikalische Sinnlosigkeit dieser hohlen Phrase ergibt sich nach nur sehr kurzem Nachdenken: Sie legt nahe, der Sinn und Zweck (”dazu dienen”) von “Killerspielen” (s.o.) sei, Menschen zu ermorden. Computerspiele, entwickelt, um damit Menschen zu töten… Die Vorstellung ein paar auf einer Festplatte gespeicherte elektromagnetische Abbildungen von Information könnten direkt und monokausal einen Menschen ins Jenseits befördern ist absurd, geradezu komisch! Monty Python hätten ihre Freude daran…

Es ist im Übrigen kein Zeichen von Professionalität, unter den Bundestagsfraktionen auch “die PDS” zu nennen. Speziell darauf bezogen kann ich an dieser Stelle ohne Gewissensbisse eine gewisse eingeschränkte Wahrnehmung bescheinigen…

Spiele töten keine Menschen

Juli 6th, 2010

Nachdem mein Artikel (bearbeitet und korrigiert übrigens von mehreren JuPis, danke für die Hilfe!) nicht nur bei den Jungen Piraten, sondern auch bei Pirate Gaming veröffentlicht wurde und schließlich auch auf einen daran ersteinmal unbeteiligten Blog eines Gleichgesinnten fand, findet sich der Text nun auch hier. Ich werde im Laufe des Tages noch ein paar weitere Gedanken dazu formulieren und hier online stellen. Bis dahin: Vielen Dank für’s Lesen – und natürlich für’s Verbreiten! Freut mich sehr!

Die Toleranz behielt nicht lange die Oberhand: Noch kurz vor Weihnachten des letzten Jahres hatte das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden (auch bekannt als Stiftung gegen Gewalt an Schulen) zusammen mit dem VDVC (Verband für Deutschlands Video‑ und Computerspieler) verkündet, von einem allgemeinen Verbot für PC‑ und Videospiele, die die Darstellung von Gewalt beinhalten, abzurücken.

Davon kann nun keine Rede mehr sein: In einem offiziellen Appell an den Bundestag fordert das Aktionsbündnis ein generelles »Verbot von Killerspielen, die dazu dienen, virtuell Menschen zu ermorden«.

Jegliche Hoffnungen, dass dieses Aktionsbündnis, das ein an sich wichtiges Ziel verfolgt, sich nicht von Pseudo-Kausalitäten täuschen lässt, sondern tatsachenorientiert arbeitet, sind damit zunichte. In der Tat sind direkte Beziehungen zwischen Computerspielen mit Gewaltinhalten und Gewalttaten in der Realität nicht herzustellen. Es ist absurd, sich vorzustellen, dass »First Person Shooter« etwas anderes trainieren als bestenfalls Reaktion und Hand-Augen-Koordination. Die Idee, dass damit das Töten von Menschen oder auch nur der Umgang mit der Waffe trainiert werden könnte, entbehrt jeder Grundlage.

Diese Erkenntnis musste unlängst die US-Armee machen, die in einem Bericht zu dem Schluss kam, übermäßiger Konsum von Computerspielen setze die körperlichen Fähigkeiten im Umgang mit der Waffe maßgeblich herab. Inhalte ganzer Lehrgänge müssten umgestellt werden, um sich den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden hat von diesen Tatsachen offenbar noch keine Kenntnis genommen. Sie führen weiterhin Computerspiele mit Gewaltinhalten als teilkausal für Amokläufe an und setzen sich nicht mit der Realität auseinander, dass nicht Computerspiele es sind, die Aggressionen hervorrufen und fördern, sondern ein ausgrenzendes soziales Umfeld und menschliche Vereinsamung. Diese Symptome können nicht mit Verboten von Kulturgütern bekämpft werden. Vielmehr muss die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Vordergrund stehen, die Maschen des sozialen Netzes enger geflochten werden, damit Jugendliche erst gar nicht in die Situation kommen, einen Amoklauf als letzten Ausweg ihrer Hilflosigkeit zu sehen.

Natürlich ist jeder einzelne Amoklauf unsagbar schlimm. Aber wenn ein Mensch psychisch so krank ist, dass er die Grenzen zwischen Realität und Fiktion nicht mehr wahrnehmen kann, dann ist ihm nicht durch den aussichtslosen Versuch zu helfen, ihn von jeglichen fiktiven Inhalten fernzuhalten. Ein Verbot der Fiktion ist nicht nur sinnlos, sondern auch unmöglich – darüber hinaus schadet es allen anderen Mitgliedern der Gesellschaft. Die Nachahmung fiktiver Gewalttaten ist immer nur ein Ventil, das Fehlen eines Vorbilds verhindert nicht den Gewaltausbruch.

Das Aktionsbündnis schlägt hier einen gefährlichen Weg ein. Die Kriminalisierung von großen Teilen der Jugend trägt nicht dazu bei, sie für ein soziales Miteinander zu sensibilisieren. Im Gegenteil muss die Medienkompetenz von Jugendlichen gefördert werden. Anstatt Computerspiele zu dämonisieren, muss ein verantwortungsvoller Umgang stattfinden, die Grenzen zwischen Realität und Fiktion eindeutig gezogen werden. Allen Beteiligten muss klar sein, dass es eben nur ein Spiel ist und mit dem Verhalten in der Realität nichts zu tun hat. Im Gegensatz zu so manchen selbsternannten Jugendschützern ist diese Einstellung in den Köpfen der meisten Computerspieler auch tief verankert.

Es bleibt zu hoffen, dass das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden zu der Einsicht kommt, dass es seinen Zielen durch die Forderung nach einem allgemeinen Verbot mehr schadet als nützt. Die Verhinderung weiterer Amokläufe, ob an Schulen oder anderswo, ist eine wichtige Aufgabe und es ist gut, dass ein so engagiertes Bündnis aus Eltern sich dieser Aufgabe annimmt. Solange aber die Entmündigung von Jugendlichen und nicht deren Erziehung zum erwachsenen und selbstbestimmten Menschen im Vordergrund der Bestrebungen stehen, trägt das Bündnis nichts zur Lösung des Problems bei.

Zweifelhafte Methoden

Mai 6th, 2010

Es ließ mich schon ein wenig zweifeln, was ich in der Online-Ausgabe der ZEIT lesen durfte:

Scharfe Kritik an Thierse kam auch von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU). “Herr Thierse sollte sich ernsthaft fragen, wem er mit seiner Sitzblockade geschadet hat – den Neonazis oder unserer demokratischen Rechtsordnung?”, sagte die Familienministerin zu Bild.de. “Wie sollen wir Jugendlichen unsere Demokratie erklären, wenn sich selbst ein Bundestagsvizepräsident über das Grundgesetz hinwegsetzt?”, sagte Schröder weiter.

Natürlich geht es um Thierses jüngste Demonstration von Zivilcourage, die vielleicht etwas zu couragiert betrieben wurde. Sachverhalt: Ein Vizepräsident des Deutschen Bundestages sitzt friedlich auf einer Straße, über die ein paar Verfassungsfeinde (ja, ich persönlich bin der Meinung, dass sich die Ideologie der Neonazis nicht mit der Verfassung vereinbaren lassen) ziehen wollen. Da es eine angemeldete Demonstration ist, sind Polizisten zum Schutz derselben eingeteilt, diese fordern ihn auf zu gehen, helfen ihm hoch (man kann es auch als notwendigen Nachdruck ihrer Forderung bezeichnen, ich war nicht dabei) und nach einem kurzen (offenbar ebenfalls friedlichen) Gespräch entfernt sich Thierse. Abgesehen davon, dass die Gewerkschaft der Polizei vollmundig Thierses Rücktritt forderte (an dieser Stelle möchte ich nun unterhalb der Gürtellinie polemisieren und daran erinnern, dass die Gewerkschaft der Polizei Nummernschilder für Polizisten ablehnt und damit Straftäter in den eigenen Reihen deckt und mich darauf folgend fragen, mit welchem Recht die Gewerkschaft der Polizei ein völlig friedliches, gewaltloses Verhalten auf einer Demonstration als “unwürdig” bezeichnen kann), ist eigentlich weiter nichts passiert.

Nun ist freilich richtig, dass sich Herr Thierse de iure spätestens nach der dritten entsprechenden Aufforderung seitens der Polizei von seinem Platz hätte entfernen müssen. Nachzulesen ist das ganze (zumindest geltend für Berlin) im Versammlungsgesetz des Bundes (Gesetz über Versammlungen und Aufzüge), ich schrieb gestern darüber. Und unter diesem Gesichtspunkt kann ich auch nicht gänzlich gutheißen, was sich Herr Thierse da geleistet hat, auch wenn es mich zu Sympathiebekundungen drängt. Es war gut, aber eben nicht rechtens, was der Mann getan hat. Ob es strafwürdig war, mögen nun Richter entscheiden.

Was es allerdings nicht war, dieses Verhalten, ist schädlich für die Demokratie und unsere demokratische Rechtsordnung oder aber Grundgesetzwidrig. Und genau hier greift die Frau Bundesministerin Köhler ein wenig zu tief in die Populismus-Kiste:

Demokratie lebt von Protest. Protest, wohlgemerkt friedlich und zivilisiert, ist der Kern einer jeden lebendigen Demokratie. Jedweder Prozess gemeinschaftlicher Willensbildung funktioniert nicht ohne, ich würde sogar sagen: nur mit Konfrontation verschiedener Meinungen. Es muss also einem jeden Bürger, der an den politischen Prozessen dieses Landes mitwirken will, möglich sein, seine Meinung zu äußern (erstens) und sie in den Kontext eines Geflechts widerstreitender Meinungen einzuordnen (zweitens). Diese Prinzipien äußern sich nicht nur in der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz, sondern auch in der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz. Grundsätzlich ist also zu dulden, dass jemand eine andere Meinung hat, als man selbst – so schwer das auch manchmal fallen mag.

Demokratie lebt von Kompromissen. Wenn man aber die eigene Meinung akzeptiert wissen will, so folgert daraus im Umkehrschluss, das auch man selbst fremde Meinungen nicht teilen, wohl aber akzeptieren muss. Und so muss auch ein Wolfgang Thierse, der auf der Straße sitzen will, akzeptieren, dass ein paar Neonazis dieselbe mit ihren Springerstiefeln treten, pardon, betreten wollen. Also muss ein Kompromiss geschlossen werden, dass sowohl Herr Thierse sitzen darf, die Nazis aber marschieren. Soweit so gut. Der derzeit geltende Kompromiss, ich schrieb es oben, heißt “Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)”, stammt in der geltenden Fassung aus dem Jahr 1978 und gilt zumindest noch für Berlin fort (im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für dieses Gesetz verändert worden, kurz gefasst dürfen jetzt die Länder eigene [voneinander abweichende] Gesetze erlassen).

Gegen dieses Gesetz hat, so scheint es zumindest (und auch die Staatsanwaltschaft prüft in diese Richtung) Herr Thierse verstoßen. Ein Rechtsbruch ist in einem solchen Falle, gerade von einem (hochrangigen) Parlamentarier, keine schöne Sache. Dann aber gleich den Untergang der westlichen Welt heraufzubeschwören ist ebenso falsch.

Thierses Hinwegsetzung über das Grundgesetz
Hat sich Thierse nun tatsächlich (es wird ja noch geprüft) über die Bestimmungen im Bundesversammlungsgesetz hinweggesetzt, so hat er zweifellos gegen ein Bundesgesetz verstoßen. Wenn man so will, hat er damit (weil formelles und materielles Bundesgesetz) gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Aber gleich gegen das Grundgesetz? Sich still und leise auf einen Platz zu setzen, die Arme vor der Brust zu verschränken und ein Plakat mit “Nazis raus!” (oder so ähnlich) hochzuhalten, ist vielleicht übermäßiger Gebrauch von Meinungs- und Versammlungsfreiheit, aber sicher keine Beeinträchtigung von Schutzrechten anderer. Und auch einen Verstoß gegen grundlegende Prinzipien der Demokratie vermag ich persönlich nicht zu erkennen. Übertreibung also, Frau Köhler.

Schaden für die demokratische Rechtsordnung
Auch hier vermag ich das von der Frau Bundesministerin propagierte Ergebnis nicht zu sehen. Es mag ein Geschmäckle haben, wenn sich ein Parlamentarier über Bestimmungen von Gesetzen hinwegsetzt, aber ich möchte dennoch ganz leise zwei Punkte anklingen lassen: Erstens geht es hier um ein politisches Statement eines Abgeordneten des deutschen Bundestages. Wenn die Staatsanwaltschaft prüft und offenbar Chancen für ein Verfahren sieht, will ich mich mit dem Gedanken an die Straffreiheit für Tätigkeiten in der Funktion als Abgeordneter (liegt ja auf einer politischen Demonstration nicht gänzlich fern) aus dem Grundgesetz garnicht aufhalten, es aber dennoch, der Vollständigkeit halber, ansprechen. Abgeordnete dürfen eben doch ein wenig mehr als der normale Bürger (eben nur in ihrer Funktion als Parlamentarier und das ist gut und richtig). Zum zweiten aber wiegt der Rechtsverstoß des Herrn Thierse (wenn es ihn denn gibt), sicherlich weniger gering als Einflussnahme auf die Politik in Form von Parteispenden, Zahlungen für Einzelgespräche auf Wahlkampfveranstaltungen (nicht wahr, Herr Rüttgers?) oder massiven Eingriffen in die Unabhängigkeit staatlich finanzierten Rundfunks (ich sage nur “Brender”, “Koch” und jüngst “Merkel” und “Bayrischer Rundfunk”).

Den vergleichsweise gering wiegenden (und vor allem in aller Öffentlichkeit vollzogenen, gänzlich kontrollierbaren und nachvollziehbaren) Verstoß eines Parlamentariers, der die Demokratie schützen und vor Demokratiefeinden bewahren wollte, zu Grundgesetzesbruch und Demokratieschädlich aufzublasen, während über sehr viel zweifelhaftere Methoden für den Bürger völlig undurchsichtig Bestimmungen des Grundgesetzes ignoriert werden (ich stütze mich hier auf das Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung, dieses Gesetz war verfassungswidrig; ebenso stütze ich mich auf die Meinung von 35 namhaften Professoren des Staatsrechts, die die Absetzung des ZDF Intendanten Brender durch den hessischen Ministerpräsidenten Koch [zu Recht!] für verfassungswidrig halten), grenzt schon an Verlogenheit.

Mir ist ein Abgeordneter, der sich auf die Straße setzt, wenn Neonazis Menschen- und Demokratiefeindliche Propaganda absondern wollen, tausendmal lieber als einer, der korrupt ist und mich als Bürger belügt und betrügt.

Staatsgewalt im Einzelfall – Teil VII: Jetzt nur kein Schauprozess!

Mai 4th, 2010

Das Video hat schnell seine Runde gemacht: Auf einer Demonstration in Berlin am vergangenen Samstag, dem ersten Mai tritt ein Polizist aus dem Lauf heraus einem (zumindest in dieser Situation) friedlichen Demonstranten, der gerade vom Boden aufstehen will, gegen den Kopf.

Inzwischen sind der Polizei sowohl der Polizist als auch der Demonstrant den Behörden bekannt. Ersterer meldete sich am gestrigen Montag bei seinem Vorgesetzten, letzterer wohl erst heute. Jetzt wird es erst richtig interessant: Wie wird verfahren? Die Sachlage dürfte um einiges klarer sein als der Fall auf der “Freiheit statt Angst”. Wie verfährt die Polizei, die noch am Sonnabend ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt (damals noch gegen Unbekannt) einleitete? Wie verfährt die Staatsanwaltschaft und was sagt schließlich der Richter (wenn er etwas sagt…)?

Und, last, but not least: Wie verhält sich die Öffentlichkeit?

Mit “Jetzt nur kein Schauprozess!” habe ich diesen Beitrag überschrieben und genau das darf nicht passieren. Zuersteinmal: Der Mann hat sich selbst gestellt. Hut ab, dazu gehört Mut. Während ich noch Stimmen im Ohr habe, dass Polizist “ja eh nur die werden, die ne Ausrede für’s Prügeln brauchen” und man an der Wahl des Berufes “schon sehen kann, was das dann für Menschen sind” (übrigens, erschreckenderweise ein Pirat), sehe ich hier einen Beamten, der einen (schrecklichen, fast schon widerlichen) Fehler begangen hat, aber aufrecht, man möchte fast sagen ehrbar genug ist, sich den Konsequenzen zu stellen. Ich möchte so weit gehen und Einsicht unterstellen. Und ich hoffe, dass ich mit dieser Annahme nicht der einzige bin. Ich gehe weiterhin davon aus, dass der Großteil der Polizisten genau das tut, wofür er bezahlt wird: Die öffentliche Sicherheit zu wahren und Straftaten zu vereiteln oder zu verfolgen. Und ich gehe weiterhin davon aus, dass man “dem grünen Männchen auf der Straße” vertrauen kann. Dass man “dem Polizisten”, wenn’s brenzlig wird, auch sein Leben anvertrauen kann. Und dass nicht alle Bullen Schweine sind.

Richtig ist aber auch, dass es schwarze Schafe gibt, und die sind aus der Herde zu trennen – oder besser: garnicht erst in sie aufzunehmen. Hier muss der Staat durchgreifen und Polizisten, die durch übermäßige Gewaltanwendung auffallen, aus dem (speziellen oder gar allgemeinen) Polizeidienst entfernen. Wie im vorliegenden Fall genau zu agieren ist, erlaube ich mir nicht, zu urteilen. Ich möchte eine Entlassung aus dem Dienst nicht vorab ausschließen oder kategorisch fordern. Sollte es zum Beispiel der bislang einzige Fehler eines ansonsten “aufrechten Polizisten” sein, dessen Dienstakte bisher jedweden Makel vermisste, dann mag es gerecht sein, ihm nicht gleich die Existenz zu nehmen.

Die viel wichtigeren Konsequenzen:

  • Polizisten müssen besser geschult werden! Es ist nicht auszuschließen, dass diese Aktion eine Überreaktion im Adrenalinrausch (und das passiert zwangsläufig in einer solchen Stresssituation, wenn man Gefahr läuft, von ein paar Demonstranten “auf die Fresse” zu bekommen) war. Je besser das Personal geschult und auf solche Situationen vorbereitet ist, desto weniger dürften solche Fälle vorkommen.
  • Demonstranten müssen Frieden halten! Auch, wenn ich mich mit dieser Forderung bei einem nicht unbeträchtlichen Teil der Demonstranten vermutlich sehr unbeliebt mache – wurde von Seiten der Polizei dreimal erklärt, dass die Versammlung aufgelöst wurde, so hat man sich zu entfernen. Das steht so im Gesetz, das gilt. Punkt. Wer nicht danach handelt, handelt rechtswidrig; gegen unsere Rechtsordnung. Wenn jemand gegen die Rechtsordnung handelt, erwarte ich als Bürger von der Polizei, die mich schützen soll, dass sie eingreift. Natürlich ist das eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG, ja ich kenne ihn!), aber eine, die nach Art. 8 Abs. 2 GG auf einer rechtlichen Grundlage ruht – und damit weder rechts- noch verfassungswidrig ist!
  • Kennzeichnung der Polizisten auf Veranstaltungen! Der Polizist muss für den Bürger ansprechbar sein! Auf der Straße ist ein Namensschild wünschenswert und schlicht praktisch – ich empfinde es als höflicher, einen Polizisten mit “Herr Müller” als “Herr Polizist” anzusprechen. Es erhöht die Transparenz und die Bürgernähe, beides vom Standpunkt der Deeskalation her wünschenswert. Auf Großveranstaltungen, wo es “auch mal knallen” kann, ist eine Nummer das adäquate Mittel der Wahl. Sie ist einheitenintern zu rotieren und auf Listen zu hinterlegen, auf die nur die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Zugriff hat, um eine gewisse Anonymität der Polizisten (zu ihrem Schutz vor gewalttätigen Demonstranten, denn, ja, die gibt es auch!) zu gewährleisten.
  • Differenzierter Umgang mit den Vorfällen! Denn die Zeit der Schauprozesse und Hinrichtungen ist seit ‘45 hier vorbei. Und auch mediale Kreuzigungen sind, obgleich hierzulande noch Gang und Gäbe, eine Unart!

Zu kurz gedacht

April 10th, 2010

… hat offenbar der Abgeordnete der CSU im Bundestag Dr. Hans-Peter Uhl, wie man eindrucksvoll hier, hier und hier (jeweils mit weiteren Verweisen) nachlesen kann.

Aus dem letzten verlinkten Beitrag entnehme ich folgedes Zitat des Doktoren Uhl:

Stellen Sie sich folgenden Wortwechsel vor:
A sagt: “Wir sollten Zugangssperren gegen Kinderpornographie einsetzen.”
B sagt. “Igitt, bloß keine Zugangssperren.”

Merken Sie was? Finden Sie nicht, es sollte zunächst moralischer Konsens sein, alle Möglichkeiten gegen Kinderpornographie auszuschöpfen, bevor hypothetische Behörden-Missbräuche in den Vordergrund gestellt werden?

Dieses “Argument” (wenn diese Anhäufung von Menschenverachtung eine solche Bezeichnung überhaupt verdient) ist eine so bodenlose Unverschämtheit!

A sagt: “Wir sollten Todesstrafe gegen Kinderpornographie einsetzen.”
B sagt: “Igitt, bloß keine Todesstrafe!”

Ich denke, mehr muss man zu so einem geistigen Dünnschiss wohl nicht sagen…

Ansonsten disqualifiziert sich der Mann dadurch, dass er solche, die aus (vollkommen rechtmäßigem) Misstrauen dem Staat gegenüber die Sperren umgehen ersteinmal als Vorsatzträger einer Straftat ansieht:

Andere werden die Sperre überwinden und ihren kriminellen Weg fortsetzen. Wenn jedoch die Staatsanwaltschaft ihrer habhaft wird, wird es ihnen bei der strafrechtlichen Ahndung nicht gelingen, sich auf einen Zufallsfund zu berufen. Durch die bewusste Umgehung der Sperre wurde zweifelsfrei der Wille zur strafbaren Tat bekundet.

Mit Dank an Fefe für den Smiley: m(