Wessen Grab wurde heute geschaufelt?

Der Totengräber bekam heute in Berlin Arbeit zur Genüge, das steht wohl außer Frage. Doch wem gebührt das tiefe Loch im deutschen Staatengebilde?

Der Freiheit des Internets, würden jetzt wohl einige antworten und ganz falsch wäre diese Antwort nicht. Doch, Freiheit, was ist das überhaupt? Eine Definition, die mir persönlich sehr zusagt, wird Rosa Luxemburg zugeschrieben und lautet: „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.“ Die Freiheit, anders zu denken als die Mehrheit, worauf sich auch dieses Zitat bezieht, ist in diesem Land durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, festgehalten im Artikel 5 des Grundgesetzes, festgehalten. Dort steht im Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Dieses Grundrecht, so glauben manche Kritiker des beschlossenen „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“, fand heute sein schmachvolles Grab inmitten der Unterschriften unserer Abgeordneten. Das, so behaupte ich, stimmt zweifelsfrei nicht.

Denn der restliche Teil des Artikels 5 besagt:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Der erste Absatz des Artikels 5 hat nicht erst seit heute die im zweiten Absatz genannten Grenzen und Kinderpornographie ist sicher keine Kunst – die ebenfalls durch den Artikel 2 beschränkt würde und wird (siehe FSK/USK). Diese existieren schon länger und so kommen die Formulierungen „eine Zensur findet nicht statt“ und „Diese Rechte finden ihre Schranken…“ in einen Konflikt, so man in der gesetzmäßig festgehaltenen Möglichkeit zur Einschränkung der Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte eine staatliche Zensur sieht. Verboten waren die Inhalte, die nun „gesperrt“ werden sollen schon immer, also kann von einer Neueinführung von Zensur als allgemeines nicht die Rede sein – denn im Gesetz ist ausdrücklich von Kinderpornographie die Rede.

Nein, die Freiheit wurde nicht zu Grabe getragen – aber sie ist aufgebahrt worden, ist in großer Gefahr. Die ersten Politiker reden bereits davon, die Musikindustrie drängt darauf, die Computerspieleindustrie dürfte sich bereits Sorgen machen: Die heute eingeführten und nun de jure bestehenden Strukturen der Zensur können leicht ausgeweitet werden und zu einer Beschränkung der freien Meinung, nicht nur von Verbrechen dienen.

Ich würde fast behaupten, Artikel 20 sei es, den man in die Grube wirft, doch auch das träfe den Kern nicht ganz, fürchte ich. Die Argumentation hierfür beruft sich darauf, dass dem BKA als Organ der Exekutive durch das neue Gesetz Kompetenzen der Judikative zugeteilt würden, indem das BKA sowohl entscheidet, welche Seiten zu zensieren ist, als auch die Zensur selbst durchführt. Sachlich falsch ist das aufs BKA bezogen nicht, jedoch gibt es diese sogenannte Gewaltenverschränkung auch anderswo im deutschen Recht, zum Beispiel beim Bundesverfassungsgericht, welches Gesetze unter bestimmten Umständen aufheben kann.

Entweder ist in dieser Zubilligung von judikativen Elementen an die Exekutive BKA kein Verstoß gegen den Artikel 20 enthalten, oder dieser Verstoß müsste auch für eine Menge anderer Gesetze gelten, die vom Prinzip her ähnlich funktionieren. Dann aber wäre der Artikel 20 auch nicht heute, sondern schon vor langer Zeit gestorben und verscharrt.

Was heute zweifelsfrei wieder einmal gestorben ist, ist der ewige Wiedergänger meines Vertrauens in das Gute im Menschen im Allgemeinen und an meine Volksvertreter im Speziellen. Die Fakten wurden schon vor Monaten auf den Tisch gelegt: Die Sperren sind unwirksam, arbeits- und kostenintensiv und gefährlich für einen demokratischen Staat. Ich kann einfach nicht glauben, dass Menschen, deren Intellekt ausreicht, Doktortitel zu erlangen, dies durch einen bloßen Mangel an Verstand nicht verstehen. Und daher muss ich leider davon ausgehen, dass Politiker wie „Zensursula“ Dr. Ursula von der Leyen wider besseren Wissens und aus mir völlig schleierhaften Gründen (da ich den Umsturz des demokratischen Systems nicht unterstellen will) auf falschen Behauptungen beharren. Das bewusste Vertreten von Unwahrheiten nenne ich „Lüge“.

Und auch, wenn Franz Müntefering mal gesagt hat, man solle Politiker nicht an dem messen, was sie im Wahlkampf gesagt haben – ein lügender, ein lügnerischer Politiker ist das allerletzte. Ich hoffe sehr, dass diejenigen, die ich damit meine, weiterhin ihr Bestes geben, sich politisch neben mein Vertrauen in sie zu legen. Ich wünsche es mir und ihnen.

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