Freiwillig – oder: Warum Ethik nicht gleich Politik ist

In der gestrigen Nacht durfte ich eine sehr interessante Debatte führen. Meine Diskussionspartnerin hatte mich nach meiner Position zum Thema “Wehrpflicht” (in Bezug auf Abschaffung oder nach welcher Form ich eine Erhaltung befürworten könnte). Ich stellte kurz dar, warum ich die Wehrpflicht in der heutigen Form für unsinnig, mit einigen (zugegeben sehr weitreichenden Veränderungen) aber grundsätzlich für sinnvoll halte. Sie hingegen argumentierte, bei allem Nutzen, den eine Wehr- oder (wie von mir befürwortet) Zivildienstpflicht auch brächte, im Endeffekt sei es dennoch erzwungen und schränkte so die Freiheit des Individuums in einem ethisch nicht akzeptablen Maße ein – ein Zwangsdienst eben. Im Folgenden unternahm ich Versuche, diesen (zweifelsohne existierenden) Zwang einer Dienstpflicht ethisch zu rechtfertigen. Kurzum: Es gelang mir nicht.

Allerdings hat mich das Thema nicht losgelassen und so habe ich mir noch ein paar Gedanken um mögliche Ansätze zur Lösung des Problems zu finden.

  1. Der Aspekt der “Freiwilligkeit”
    Die Bundeswehr argumentiert, jeder Grundwehrdienstleistende sei freiwillig Soldat geworden, denn es hätte ihm die Möglichkeit offengestanden, den Kriegsdienst zu verweigern und stattdessen Zivil- oder Ersatzdienst zu leisten. Auch das kam gestern zur Sprache. Und ich musste mir anhören, es gäbe nur “wirklich freiwillig” oder “gezwungen” – und zwar in jeder Hinsicht, nicht nur mit Blick auf die Bundeswehr. Ich denke, da werden einige Graustufen ignoriert. Ich sehe einen Unterschied zwischen Zwang, den ich als Fehlen der Möglichkeit sehe, eine Entscheidung entgegen einer Vorgabe von außen zu treffen und bewusster Entsprechung dieser Wünsche aufgrund von Druck. Im letzteren sehe ich durchaus den freien Willen als Basis der “Freiwilligkeit” gegeben, sich gegen die von außen vorgegebene Norm zu entscheiden (auch, wenn es ein schwerer Weg ist), während ersteres keine, aber auch wirklich keine andere Möglichkeit bietet, als wie vorgegeben zu handeln. Das mag als Grundlage genügen, zu verstehen, warum freiwillige Entscheidungen trotz eines gewissen Drucks, der auf dem Entscheidungsträger lasten möge, grundsätzlich den freien Willen beinhalten können. Eine Wehr- bzw. Dienstpflicht ordne ich allerdings auch ich in den Bereich des “Zwangs” und nicht der “bewussten (freiwilligen) Entsprechung der Wünsche anderer” ein, zumal die generelle Definition von Freiwilligkeit im Gegensatz zum Zwang und einer Zwischenstufe nichts mit der ethischen Rechtfertigung von Zwang zu tun hat.
  2. Darf das freie Individuum, der mündige Bürger zu etwas gezwungen werden, das er vollständig ablehnt?
    Ich könnte jetzt sagen: “Er wird.” und auf geltendes Recht verweisen. Doch warum wird er? Im Grunde ist die obige Frage die Frage nach der Rechtfertigung von Gesetzen. Jedes Gesetz stellt einen Zwang dar, ein Negativum. Und jede Erlaubnis in einem Gesetz ist nur deshalb gesetzmäßig festgehalten, damit garantiert (oder auch: erzwungen) werden kann, dass sie auch jedem erlaubt wird. Und genau an diesem Punkt haben Yuri und ich begonnen, aneinander vorbei zu reden. Sie blieb auf dem rein ethischen Standpunkt und beharrte darauf, ein Zwang (wobei es hier explizit nur um eine Dienstpflicht ging und nicht um Gesetze allgemein) sei nicht vertretbar, da er die Freiheit des Individuums einschränkte. Prinzipiell muss ich ihr zustimmen. Und prinzipiell kann ich eine Gesellschaft, die aufgrund des Primats von Moral und Ethik (wobei auch hier streng genommen Gesetze herrschen…) ohne gesetzlichen Zwang auskommt, nur befürworten. Allerdings findet man das nur im Kommunismus oder in Star Trek und Literatur zu beidem gibt es nicht in Reisebuchhandlungen. In der politischen und gesellschaftlichen Realität müssen wir daher nicht den Zwang ansich rechtfertigen, sondern die Anwendung des Zwangs im einzelnen Fall.
  3. “Aber dafür zahlt man doch schon Steuern!”
    Ich argumentierte (unter anderem) mit dem gesellschaftlichen Nutzen, den ich in einer Dienstpflicht sehe: So führte ich an, dass die Betreuung alter und kranker Menschen unter Zurhilfenahme von Zivildienstleistenden entschieden verbessert werden könnte und dass Zivil- oder Wehrdienst ein Dienst sei, den man leisten könne, um dem Staat “etwas zurück zu geben, was er für einen selbst” geleistet hat. Dem Argument der Steuern konnte ich zunächst nichts entgegen setzen. Das Argument “Wer im Alter keine Familie hat, die sich um einen kümmert, hat einfach Pech gehabt.” (oder sagte sie “ist selbst Schuld?” Ich weiß es offen gestanden nicht mehr) hingegen ist schlicht menschenverachtend. Es gibt zweifelsohne Menschen, die ohne eigenes Zutun dement wurden (wer macht das schon freiwillig) und die tatsächlich keine Familie haben. Ich halte es für ethisch nicht tragbar, diese lediglich mit den elementarsten Bedürfnissen zu versorgen (Nahrung, Kleidung, Unterkunft). Und tatsächlich gibt es auch Steuergelder, die dafür verwandt werden, die Lebensqualität eben dieser Mitbürger zu erhalten oder zu heben. Insofern, so könnte man meinen, ist man “quitt” mit dem Staat. Allerdings sind die Leistungen, die man als Dienstpflichtiger erbringt, auch Leistungen, die zusätzlich zu den Steuergeldern zum Individuum selbst zurückkehren (lässt man die Verwaltungskosten außer Acht, die es bei Steuern ja auch gibt). Die Sicherheit, die ein Wehrpflichtiger für die Allgemeinheit produziert, wird vorher und nachher von einem anderen Individuum für den nun Wehrpflichtigen als Teil der Allgemeinheit produziert. Und die Pflege, die ein Zivildienstleistender einem Patienten zukommen lässt, kommt ihm selbst zu, wenn er in einer ähnlichen Situation ist.
  4. Kant – oder warum ich immernoch hilflos bin
    Schließlich habe ich mich gefragt, ob ich eine Dienstpflicht nach Kants kategorischem Imperativ ethisch rechtfertigen kann. Ich bin zu dem Schluss gekommen: Ich kann. Allerdings ist dieser Ansatz ein sehr persönlicher und keinesfalls allgemeingültig, höchstens konsensfähig. Insofern: Ich kann immernoch keine allgemeingültige und unumstößliche Rechtfertigung anbieten. Lediglich ein paar Ansätze zum selberdenken.

Schlussendlich hat meiner Meinung nach kein einziges Gesetz auf der Welt (mit Ausnahme wohl der Menschenrechte) einen reinweißen Hut. Kaum ein Gesetz kann einen Anspruch auf das Prädikat “gut” in ehtischer Hinsicht erheben. Politik hingegen, lebt davon, dass Entscheidungen getroffen werden, die sich diesem Ideal so weit wie möglich annähern.

Soll heißen: Politik kann man ganz unethisch darauf reduzieren, dass der Zweck die Mittel in der Tat heiligt.

5 Responses to “Freiwillig – oder: Warum Ethik nicht gleich Politik ist”

  1. Yuri Says:

    1.

    Ich sehe einen Unterschied zwischen Zwang, den ich als Fehlen der Möglichkeit sehe, eine Entscheidung entgegen einer Vorgabe von außen zu treffen und bewusster Entsprechung dieser Wünsche aufgrund von Druck.

    Das sehe ich zwar auch so [wollte dem auch in keinster Weise widersprechen, falls das so ruebergekommen sien sollte], allerdings bin ich nicht der Ansicht, dass man Gefaengnisstrafen noch als “Druck” bezeichnen koennte… unter diesen Umstaenden gaebe es naemlich niemals Zwang, sondern nur ‘freie’ Entscheidungen mit eben entsprechendem ‘Druck’. Abgesehen davon kann man meines Wissens auch nach Absitzend er Strafe immer noch erneut gezogen werden.

    2. Ich sehe das eher so, dass [abgesehen davon, dass Gesetze natuerlich immer gerechtfertigt werden muessen und man daher imho nicht Gesetze als Rechtfertigungsgrundlage nehmen kann oder das zumindest schwierig ist] man den zwang, etwas zu tun, mit dem Zwang, etwas zu unterlassen, nicht gleich setzen kann.

    Wenn ich also bspw. die Freiheit eines anderen einschraenke, ist das imho nicht gerechtfertigt – wenn ich mich also nicht freiwillig daran halte, ist es in unserem System so, dass ein Gesetz dafuer sorgen soll, dass ich es trotzdem tu. Das Gesetz soll mich also davon abhalten, die Freiheit anderer mit meinem Handeln einzuschraenken.

    Was anderes ist es aber, wenn ich hingegen zu einer Handlung aktiv gezwungen werde, denn so wird ja zunaechst mal nur meine eigene Freiheit eingeschraenkt – es geht also weniger darum, die Freiheit der anderen zu schuetzen. Womit diese Rechtfertigung dann wegfiele. Bleibt die Frage, welche an diese Stelle treten soll.

    3. Ich sagte tatsaechlich “Pech gehabt” und nicht “ist selbst Schuld”. Ich denke auch nicht, dass man fuer sowas prinzipiell verantwortlich gemacht werden kann oder nicht. Diese Aussage bezog sich zudem lediglich auf das von dir genannte “Bespassen” [dennoch bin ich mir im Klaren darueber, dass sie mindestens kontrovers ist - aber das soll mich auch nicht weiter stoeren]. Natuerlich sollte es Menschen deshalb nicht verwehrt bleiben, dass sich jemand um sie kuemmert, falls sie dieser Hilfe beduerfen.

    Und die Pflege, die ein Zivildienstleistender einem Patienten zukommen lässt, kommt ihm selbst zu, wenn er in einer ähnlichen Situation ist.

    Ab hier faengt es dann leider an, sich im Kreis zu drehen. Warum darf jemand [in diesem Fall der Staat] einen Zwang fuer mich damit rechtfertigen, dass ich ja eine ebenfalls aufgezwungene Gegenleistung erhalte [ja, mir ist bewusst, dass das bspw. auch fuer Arbeitslosenhilfe etc. gilt]? Vielleicht will ich ja gar nicht, dass sich im Krankheitsfall jemand um mich kuemmert – schon gar nicht jemand, der dazu womoeglich gegen seinen Willen gezwungen wird.

    Den rest habe ich ja schon erwaehnt, dass man dann, wenn man ja angeblich Vorteile davon hat, dies auch genauso gut freiwillig tun koennte usw. und will es hier nicht noch mal wiederholen.

    Zu guter Letzt: Ich sehe es zwar auch so, dass Gesetze nur Kruecken sind, die wir brauchen, da wir ja die unumstoessliche Wahrheit [so sie denn existiert] nicht kennen und es bisher auch noch keine allgemeingueltige Ethik gibt… dennoch sollten aber moeglichst hohe Ansprueche an sie gestellt werden.

    Meines Erachtens kommt es dabei hauptsaechlich darauf an, wie die eigenen Ideale gelagert sind. Ich z.B. sehe die [persoenliche] Freiheit als eines der hoechsten, wenn nicht sogar das hoechste aller Guter an. Natuerlich erhebe ich auch damit keinen Anspruch auf unumstoessliche Wahrheit – in Anbetracht der Tatsache, dass jeder hauptsaechlich mit den Auswirkungen auf sich selbst leben muss [er also genau diese auch so weit wie moeglich beeinflussen bzw. bestimmen koennen sollte], scheint es mir jedoch relativ logisch bzw. vernuenftig.

    Und dabei gehe ich in der Regel nach Jean-Jaques Rousseau, der sagte, die Freiheit des einzelnen gehe immer genau so weit, bis sie anfaengt, die Freiheit eines anderen einzuschraenken.

  2. MisterX Says:

    Auch Gesetze, die dich zu einem bestimmten Handeln zwingen, gibt es zur Genüge und meiner Ansicht nach dienen sie dazu, der Gesellschaft Normen vorzugeben, um eine gewisse Funktionalität zu gewährleisten. Dieses in einem Raum, der von der Freiheit (nach Rousseau) insofern unberührt ist, als dass es mehrere gleichwertige Möglichkeiten gibt, seine eigene Freiheit auszuleben, ohne dass die anderer Personen eingeschränkt werden. Die Rechtfertigung für die Schaffung solcher Normen ist die Regelung und idealerweise Vereinfachung des gemeinsamen Lebens.

    Zum Thema der “angeblichen” Vorteile und der wirklich freiwilligen Sozialdienste: Ich habe Vorteile des Individuums angeführt, um einen zusätzlichen Nutzen für das Individuum aufzuzeigen, nicht um die Institution einer Dienstpflicht zu rechtfertigen. Vermutlich habe ich mich da unklar ausgedrückt. Die Grundlage der Rechtfertigung liegt hier für mich im Allgemeinwohl. Und das wiegt meiner Ansicht nach schwerer, als das des Individuums.

  3. Yuri Says:

    Ich habe ja auch nicht gesagt, dass es diese Gesetze nicht gibt. Allerdings heisst das nicht, dass ich sie deshalb gut finden muss, oder?

    Ich sehe es eben so, da, aufgrund der Tatsache, dass wir alle verschieden sind und unterschiedliche Ansichten ueber Ethik und Moral haben, die fuer uns alle gemeinsam geltenden Gesetze so minimal wie moeglich gehalten werden sollten, um jedem ein Hoechstmass an freier Entfaltung zu ermoeglichen und die ‘Normen’ sowie deren Einhaltung mit dem eigenen Leben zu vereinbaren.

    Noch mal zum Thema “Zwang”… ich sehe ein, dass es da schon einen Unterschied gibt. Ein strikter Zwang nach Definition laege demnach nur vor, wenn ich bei Nichtnachkommen gewisser Aufforderungen dennoch zu genau dem gezwungen wuerde [Bsp.: ich will nicht baden und meine Mutter schmeisst mich in die Wanne]. Allerdings gibt es meines Erachtens dennoch Situationen, in denen man [oder besser: ich] von ‘de facto’ Zwang sprechen koennte, da die zu befuerchtenden Repressalien bei Zuwiderhandlung so stark sind, dass man eben nicht von einer auch nur ansatzweise ‘freien’ Entscheidung sprechen koennte.

    Denn bei strikter Anwendung dieser Definition waere es auch nur dann wirklicher Zwang, wenn mir jemand mein gesamtes Geld abnimmt, sofern ich es ihm nicht freiwillig gebe. Wenn er hingegen ‘lediglich’ damit droht, mein Haustier oder meine Familie umzubringen, ist das dann ‘nur’ sehr starker Druck.

    Was ich damit sagen will: Die Grenzen sind da imho fliessend bzw. es ist ein schwieriges Feld – zumindest beim Thema Begriffsdefinitionen, aber auch bei der praktischen Anwendung derselbigen.

    Ansonsten sehe ich keinen Grund, der ‘Allgemeinheit’ mehr Wert beizumessen als dem Individuum.

    Letztendlich ist es aber ohnehin so, dass ich als nicht betroffene Person mir gar nicht anmassen darf, darueber zu entscheiden. Was eine eigene Meinung natuerlich trotzdem nicht ausschliesst.

  4. MisterX Says:

    Vorab: Ich will dir weder eine eigene Meinung verbieten, noch dir meine aufzwingen. Aber das weißt du sicher selbst so gut wie ich.
    Natürlich sind die Übergänge einer solchen Begriffsdefinition, wie ich sie angerissen (!) habe, schwierig. Und ich will ganz sicher durch das Abgrenzen eines “totalen” Zwanges von einem Zwang durch sehr großen Druck eines der beiden oder gar beide ethisch legitimieren. Im Gegenteil: Gerade bei solchen Sachen gibt es aufgrund der fehlenden totalen Unabhängigkeit des Individuums keinen komplett “freien” Willen. “Alles ist relativ” sagte Einstein und hat damit auch insofern ein wahres Wort gesprochen, als dass wir nie komplett autonom sind. Und wo es keine totale Freiheit gibt, gibt es keinen totalen Zwang, der das direkte Gegenteil darstellen könnte.

    Und zu dem Problem des Allgemeinwohls: In der Tat maße ich mir an, zu behaupten, dass auch du sehr wohl das Allgemeinwohl über das Wohl eines Individuum stellst. Wir sprachen kurz über “Zwangsarbeit” im Sinne von “Sozialstunden” als Folge von Verfehlungen – gegen die Gesellschaft, also gegen das Allgemeinwohl. Damit sich die Gesellschaft selbst – und damit wieder das Allgemeinwohl – schützen kann, und ihre eigenen Freiheiten gewahrt werden, wird die Freiheit des Individuums – des Delinquenten nämlich – eingeschränkt. Vielleicht möchte der 16-Jährige der Allgemeinheit ja gar keine Dienste erweisen? Jedwede Gesetze zum Schutz eines Individuums vor einem Individuum sind gleichzeitig Gesetze zum Schutz der Allgemeinheit. Nur dass diese meist ex negativo formuliert werden, also auf Verfehlungen des Individuums aufbauen. Und an diesem Punkt gebe ich dir Recht, die Anwendung in entgegengesetzter Richtung, also erst die Einschränkung, dann die Tat (sei sie auch positiv) ist fragwürdig.

  5. Yuri Says:

    Ich habe ja nicht gesagt, dass ich diese Gesetze befuerworte sondern nur, dass das meiner Ansicht nach etwas anderes ist, da es in dem Fall ja einen Grund fuer den zwangsdienst gibt [wenn man jetzt mal sagt, Maennlichkeit alleine sei kein Grund]. Also ein gewisses Verhalten, mit dem man das beeinflussen kann.

    Ich persoenlich sehe es ohnehin eher so, dass Leute, die die Freiheit anderer einschraenken, als Reaktion darauf lediglich von diesem einschraenkenden Verhalten abzuhalten sind… in dem Fall waere Zwang dann insofern zulaessig, als dass ja ansonsten die Freiheit der Gegenseite eingeschraenkt waere und man selbst ohnehin kein ‘Recht’ auf ‘weitergehende’ [also die Freiheit der anderen Person einschraenkende] Freiheit gehabt haette.

    Um also noch mal auf Allgemeinwohl vs. Individualwohl zurueckzukommen: Meines Erachtens darf Freiheit immer noch nur und ausschliesslich dann eingeschraenkt werden, wenn ansonsten eine entgegengesetzte Freiheitsbeschraenkung gegeben waere. Dadurch, dass jemand keinen Zwangsdienst leistet, wird aber niemandes Freiheit eingeschraenkt, oder kannst du mir da Gegenargumente nennen?

Leave a Reply