Nachdem das französische Pendant des BVG BVerfG neulich ein zweifelhaftes Gesetz gestoppt hat, das FileSharern Rabmordkopierern den Netzwerkstecker ziehen sollte, fangen nun, wie gulli.de berichtet, die Briten mit diesem Mist an. Hoffentlich wird er auf der Insel auch kassiert, dieser Schwachsinn.
Vor allem: Was soll denn dieser Unsinn mit “wenn er es mehrfach macht, dann…”? Wenn der Gesetzgeber der Ansicht ist, man müsse als Reaktion auf bestimmte Verfehlungen den Internetzugang sperren, dann soll das gefälligst auch direkt beim ersten Mal möglich sein. Sonst werden nämlich ganz bequem Grenzwerte ausgenutzt. Und wer die vorhergehenden Sätze noch einmal durchdenkt, wird feststellen, auf welche noch bekloppteren Pfade der Präventions- und Abschreckungspolitik wir landen, wenn wir dieses System konsequent fortführen.
Man könnte jetzt argumentieren, dass jemandem, der mehrfach betrunken Auto fährt und dementsprechend genug Punkte in Flensburg anhäuft, ja schließlich auch die Fahrerlaubnis entzogen wird. Aber die hat er erstens auch vom Gesetzgeber erhalten, während der Zugang zum Internet nicht an eine amtliche Erlaubnis gebunden ist, die bei entsprechenden Verfehlungen zurückgenommen wird. Und zweitens ist das Autofahren das Ausüben des Grundrechtes der freien Bewegung auf deutschem Bundesgebiet. Und an diesem Punkt befinden wir uns wieder einmal an dem kritsichen Punkt der Bewertung von Freiheit.
Die Meinungsfreiheit ist da ganz klar begrenzt, ich habe das bereits ausgeführt. Aber das Internet ist weit mehr als ein bloßes Werkzeug für illegale Aktivitäten. Es ist ein Mittel der Kommunikation. Auch mit dem Telefon, per Post, sogar mündlich können Verbrechen begangen werden. Das deutsche Strafgesetzbuch beschäftigt sich unter anderem auch mit “Beleidigung”.
Das Internet überträgt Information. Gleich welcher Art. Das Telefon überträgt Information. Gleich welcher Art. Die Deutsche Post AG befördert einen Brief, egal was darin geschrieben steht. Und wenn jemand etwas ausspricht, kann und darf ihn erstmal niemand daran hindern. Außer ein Gericht und das kann die Straftaten ahnden. Es kann auch versuchen, sie zu unterbinden. Aber zumindest im deutschen Recht wird, was Strafen angeht, so hoffe ich, immernoch auf Einsicht gesetzt. Und wenn nicht, dann sollte dafür gesorgt werden, dass es bald wieder so ist.
Nun ist die Frage: Wenn wir FileSharern den Netzzugang generell kappen, verbieten wir dann Angestellten von Call-Centern auch das Telefonieren? Und bekommen diejenigen, die dreimal wegen Beleidigung vorm’ Kaadi standen, einen generellen Maulkorb verpasst und dürfen nicht mehr sprechen? Genau wie der Autofahrer auf Bus und Bahn umsteigen kann, können sie ja noch schreiben, um sich verständlich zu machen…
Fefe, den ich wegen seiner Ehrlichkeit schätze, seinem Unterhaltungsfaktor immer wieder gern lese und wegen seines teilweise sehr billigen Populismus noch schärfer verurteile, hat kürzlich eine Three-Strikes Regelung für Politker gefordert. Kurz und knapp: Wer dreimal für ein verfassungsfeindliches (auch -widriges? Fefe macht da – Populismus sei Dank – so wenig Unterschied…) stimmt, fliegt aus dem Parlament. Ich fürchte, es gäbe derzeit im Schnitt alle drei Monate Neuwahlen, nicht nur deshalb bin ich dankbar, dass es nicht verabschiedet wird. Prinzipiell ist es aber genau das Gleiche wie dieser Unsinn, der in Frankreich lief, in Großbritannien läuft, in Deutschland laufen wird. Nur, dass die Regierungen nicht wie Fefe bittere Gesellschaftskritik üben. Sondern böse Alpträume aufkommen und vielleicht auch wahr werden lassen.
Update: Natürlich hat nicht die pariser Entsprechung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) das fragliche Gesetz in Frankreich kassiert, sondern die Entsprechung des Bundesverfassungsgerichts, korrekt abgekürzt BVerfG. Das hätte ich Erbsenzähler eigentlich wissen sollen. – Vielen Dank an SimonImNetz
August 26th, 2009 at 10:29
Das Autofahren ist keine Ausübung eines “Grundrechtes der freien Bewegung” (wenn es dieses Grundrecht, vielleicht ist es die Freizügigkeit, gibt). Die Bewegung (innerhalb des Bundesgebietes) selbst ist die Ausübung. Das Autofahren ist nur ein Mittel dazu. Genauso wie das Fahren mit Fahrrad, Bus, Bahn oder das Fliegen (womit auch immer).
Grundsätzlich aber kann ich Dir, wie so oft, nur zustimmen.
Und ich bemerke in jedem Blog, in welche Richtung Du gehen wirst.
August 26th, 2009 at 15:04
Ja, ich glaube Freizügigkeit ist es. War und ist mir immernoch, bedenkt man die Satire, die ich versucht habe einzustreuen, egal.
In der Tat ist das Auto genau wie das Flugzeug das Mittel dazu. Genau wie das Telefon, der Brief oder das Internet das Mittel zur Kommunikation ist.
Und ja, ich bin heute schon der meckernde Rentner (ala Herr Dombrowski), der ich mal werde.