Staatsgewalt im Einzelfall – Teil V

Da hab’ ich mir ein paar Minuten den Kopf zerbrochen und ein paar lustige Paragraphen rausgesucht (zugegeben, eine wirkliche rechtliche Handhabe gegenüber Polizisten bezweifle ich in der Theorie, praktisch wäre es ziemlich lächerlich, das zu versuchen) und dann kommt das: Eine einfache Dienstanweisung der Polizei Berlin verpflichtet einen Berliner Polizeibeamten, seine Dienstnummer herauszugeben. So schrieb die taz:

Glietsch sagte weiterhin, dass die auf dem Video zu sehenden Polizisten dem Fragesteller H. ihre Dienstnummern hätten geben müssen. “Es gibt eine klare Dienstanweisung, nach der die Nummer herauszugeben ist”, sagte Berlins Polizeipräsident. Ausnahmen gebe es nur, wenn “besondere Umstände eine Herausgabe der Nummer nicht zulassen.” Solche Umstände könne er aber in der gefilmten Situation nicht erkennen, “die Herausgabe der Dienstnummer wäre meines Erachtens durchaus möglich gewesen.”

“Glietsch” ist übrigens der Name des Berliner Polizeipräsidenten. Naja, ich kann mich ja damit herausreden, dass ich die Dienstanweisungen der Berliner Polizei aufgrund Nichtmitgliedschaft zu dieser Vereinigung nicht kenne, im Gegensatz zu deren Oberindianer. Es wäre jetzt interessant zu wissen, diese Verfehlung der Beamten disziplinarisch mit mehr gewürdigt wird als einem bloßen “Du, du, du!” oder nicht.

Ich befürchte ja fast letzteres.

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