Lieber Aaron

Lieber Aaron König,
das war ja mal wieder der sprichwörtliche Griff ins Klo. Erst freust du dich darüber, dass die Schweiz Minarette verbietet und kanzelst Muslime als “Eine politisch-totalitäre Bewegung, die sich anderen Glaubens- und Denkrichtungen überlegen fühlt und den Anspruch hat, Andersdenkende zu bekehren und gegebenenfalls zu töten” ab, jetzt forderst du den “gezielten Einsatz militärischer Mittel” gegen die nuklearen Einrichtungen im Iran.

Du wirst jetzt erwidern, dass ich das Zitat über die Muslime aus dem Zusammenhang gerissen habe – das mag teilweise stimmen. Natürlich versuchst du in deinem Blog zum Ausdruck zu bringen, dass du lediglich militante Islamisten, nicht aber den Islam oder den “normal gläubigen” Muslim verurteilst. Die Entscheidung, diesen nichtradikalen nun das offene Ausleben ihres Glaubens zu verbieten, stellst du jedoch als Ergebnis der “Weisheit der Vielen” dar, die “auf Dauer zu einer besseren Gesellschaft” führe. Das, lieber Aaron, nennt sich Sippenhaft: Alle für die Taten weniger verurteilen. Und das Verbot, den Glauben nicht in allen (moralisch tragbaren, wir reden hier von Bauwerken nicht von der Todesstrafe) Konsequenzen ausleben zu dürfen, ist nicht mehr als eine Verurteilung, wenn man es mit den Taten einiger weniger Verblendeter begründet. Insofern kanzelst du alle Muslime ab – denn schließlich wird mit dieser Begründung auch allen Muslimen verboten, ein kleines Türmchen auf ihr Gebetshaus zu setzen.

Und was soll das mit dem Einsatz militärischer Mittel, um “einen weit größeren Schaden” zu verhindern? Das nennt sich “Präventivschlag” und ist eine Form des Angriffskrieges. Deine Formulierungen (”der Westen”, “wir … müssen zeigen”) legt nahe, dass auch die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt sein soll. Das wäre ein Angriffskrieg mit deutscher Beteiligung. Der ist nicht nur durch Art. 26 Abs. 1 GG verboten, sondern auch (entsprechend diesem Artikel) unter Strafe gestellt (und zwar schon in der Vorbereitung, siehe § 80 StGB). Das, was du da für “notwendig” hältst, lieber Aaron, ist nach deutschem Recht verboten. Es ist rechtswidrig. Es ist ein Verbrechen.

Und das, was du in diesem Blogeintrag getan hast, Aaron, ist eine Straftat nach §80a StGB. Dort steht nämlich:

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Den räumlichen Geltungsbereich erreichen wir allein schon durch den “fliegenden Gerichtsstand”, aber ich gehe stark davon aus, dass du von einem deutschen Anschluss aus gebloggt hast. Dass das Internet eine Form der Öffentlichkeit ist, muss ich eigentlich nicht weiter ausführen und gem. dem referenzierten § 11 III StGB stehen “Schriften” auch “Datenspeicher … und andere Darstellungen” gleich. Ich hoffe sehr für dich, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht ein anderes Verständnis des Wörtchens “aufstacheln” haben als ich – das wird für dich sonst sehr teuer.

Und, lieber Aaron, verstehst du eigentlich, was du da forderst? Du forderst den Eingriff mit Waffengewalt in die internen Angelegenheiten eines souveränen Staates. Dabei werden zwangsläufig Menschen sterben (deren Tod du damit forderst). Es wird notwendig sein, das Regime zu stürzen (auch das dürfte in deinem Sinne sein) und das Land langfristig zu besetzen (wie den Kosovo, Afghanistan oder den Irak). Es wird Milliarden Dollar und Euro kosten und – viel schlimmer – tausende von Menschenleben. Und das alles, weil Du als Vertreter “des Westens” dich – entschuldige meine Ausdrucksweise – von einem zugegeben Radikalen verarscht fühlst?

Ich denke nicht, dass Du mit einer solchen Denkstruktur geeignet bist, im Vorstand einer Partei zu arbeiten, die freiheitliche, demokratische und soziale Bestrebungen hat – nichts davon hat Platz für Krieg. Und auch, wenn ich dir das Recht auf deine Meinung durchaus zugestehe (so bescheuert sie im Einzelfalle auch auf mich wirken mag), muss ich dennoch sagen, dass meiner Meinung nach in einem Bundesorgan der Piratenpartei derartig ignorante und intolerante Ansichten fehl am Platze sind.

Weiterhin: “Alle Aussagen stehen jedoch im Einklang mit Satzung und Programm der Piratenpartei.”, so stand es zeitweise in deinem Profil, inzwischen hast du es entfernt. Nein, das tun sie nicht, deine Aussagen. Und man muss nur in den Paragraphen Eins der Satzung um zu sehen, welch krasses Missverhältnis zwischen den dort niedergelegten Idealen und deinen Worten existiert.

Lieber Aaron, ich bitte dich nicht, zurückzutreten. Ich bitte dich, das nächste Mal jedes deiner Worte zweimal zu überdenken. Ich bitte dich, daran zu denken, was die Öffentlichkeit in dir sieht und wie deine Worte von Feinden und Freunden aufgenommen werden. Ich bitte dich, zu erkennen, wem deine Worte dienen und wem sie schaden. Und ich bitte dich, Einsicht zu zeigen. Ich hatte das alles schon nach deinen Worten zum Minarett-Vorfall in der Schweiz gehofft.

Du hast mich enttäuscht. Bitte, tu es nicht wieder.

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