… hat offenbar der Abgeordnete der CSU im Bundestag Dr. Hans-Peter Uhl, wie man eindrucksvoll hier, hier und hier (jeweils mit weiteren Verweisen) nachlesen kann.
Aus dem letzten verlinkten Beitrag entnehme ich folgedes Zitat des Doktoren Uhl:
Stellen Sie sich folgenden Wortwechsel vor:
A sagt: “Wir sollten Zugangssperren gegen Kinderpornographie einsetzen.”
B sagt. “Igitt, bloß keine Zugangssperren.”
Merken Sie was? Finden Sie nicht, es sollte zunächst moralischer Konsens sein, alle Möglichkeiten gegen Kinderpornographie auszuschöpfen, bevor hypothetische Behörden-Missbräuche in den Vordergrund gestellt werden?
Dieses “Argument” (wenn diese Anhäufung von Menschenverachtung eine solche Bezeichnung überhaupt verdient) ist eine so bodenlose Unverschämtheit!
A sagt: “Wir sollten Todesstrafe gegen Kinderpornographie einsetzen.”
B sagt: “Igitt, bloß keine Todesstrafe!”
Ich denke, mehr muss man zu so einem geistigen Dünnschiss wohl nicht sagen…
Ansonsten disqualifiziert sich der Mann dadurch, dass er solche, die aus (vollkommen rechtmäßigem) Misstrauen dem Staat gegenüber die Sperren umgehen ersteinmal als Vorsatzträger einer Straftat ansieht:
Andere werden die Sperre überwinden und ihren kriminellen Weg fortsetzen. Wenn jedoch die Staatsanwaltschaft ihrer habhaft wird, wird es ihnen bei der strafrechtlichen Ahndung nicht gelingen, sich auf einen Zufallsfund zu berufen. Durch die bewusste Umgehung der Sperre wurde zweifelsfrei der Wille zur strafbaren Tat bekundet.
Mit Dank an Fefe für den Smiley: m(